Nachhaltigkeits-
vorgaben
Gesetzliche Vorgaben zur Nachhaltigkeit gewinnen mit einer zunehmenden Dynamik an Bedeutung. Die Europäische Union hat bereits vor einigen Jahren mit ihren regulatorischen Initiativen, darunter der Aktionsplan „Nachhaltige Finanzen“ und der „EU Green Deal“, eine umfassende Transformation angestoßen. Unternehmen stehen in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, neue Anforderungen an eine nachhaltige Unternehmensführung umzusetzen. Neben prozessualen Änderungen und neuen Aspekten des Risikomanagements spielt die nichtfinanzielle Berichterstattung dabei eine zentrale Rolle. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie bestehen Berichtspflichten, die für zahlreiche Unternehmen in Deutschland relevant werden.
Unsere Beratungsleistungen zum Thema Nachhaltigkeit:
Die Berichterstattung nach der CSRD wird in Deutschland schätzungsweise 15.000 Unternehmen betreffen. Im Lagebericht sind Nachhaltigkeitsinformationen dabei verpflichtend offenzulegen. Ihre Inhalte werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert.
Wir helfen unseren Mandanten mit einem modularen Projektansatz, die Anforderungen der CSRD in ihren Unternehmen umzusetzen.
Bislang betrafen die Regelungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung vornehmlich kapitalmarktorientierte Unternehmen. Mit der CSRD werden die Berichtspflichten auf Unternehmen ausgeweitet, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Bilanzsumme
20 Mio EUR
Umsatzerlöse
40 Mio EUR
Zahl der Beschäftigten
Mehr als 250 Mitarbeiter